Schweizer Familienunternehmen mit eigenem Schweizer Lager

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der PAKK® AG


1.1. Geltungsbereich

Für die Nutzung der Webseite sowie die Geschäftsbeziehungen zwischen der PAKK AG und ihren Kunden gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der bei Aufruf der Webseite bzw. bei Warenbestellung aktuell abrufbaren und gültigen Fassung. Das Angebot auf dieser Webseite richtet sich ausschliesslich an Kunden mit Wohnsitz bzw. Sitz in der Schweiz.
Als Kunde wird jede natürliche oder juristische Person bezeichnet, welche mit der PAKK® geschäftliche Beziehungen pflegt.
Diese AGB gelten ausschliesslich. Entgegenstehende, ergänzende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die PaAG. Der Kunde bestätigt bei der Nutzung dieser Webseite bzw. bei einer Warenbestellung diese AGB einschliesslich Liefer- und Zahlungsbedingungen umfassend zu akzeptieren.
Der Betreiber dieses Internetauftritts ist die PAKK® AG (Impressum).

1.2. Informationen und Nutzung dieser Webseite

www.handelgruen.ch beinhaltet Informationen über Produkte und Dienstleistungen. Preis- und Sortimentsänderungen sowie technische Änderungen bleiben vorbehalten. Alle Angaben auf www.handelgruen.ch (Produktbeschreibungen, Abbildungen, Filme, Masse, Gewichte, technische Spezifikationen, Zubehörbeziehungen und sonstige Angaben) sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften oder Garantien dar, ausser es ist explizit anders vermerkt. Die PAKK® AG bemüht sich, sämtliche Angaben und Informationen auf dieser Webseite korrekt, vollständig, aktuell und übersichtlich bereitzustellen, jedoch kann die PAKK® AG weder ausdrücklich noch stillschweigend dafür Gewähr leisten. Ebenso wenig wird die ständige oder ungestörte Verfügbarkeit der Webseite, deren Funktionalitäten, integrierten Hyperlinks und weiteren Inhalte gewährleistet. Es wird weder zugesichert, noch garantiert, dass durch die Nutzung der Webseite keine Rechte von Dritten verletzt werden, die nicht im Besitz der PAKK® AG sind.
Sämtliche Angebote auf dieser Webseite gelten als freibleibend und sind nicht als verbindliche Offerte zu verstehen.
Die PAKK® AG kann keine Garantie abgeben, dass die aufgeführten Produkte zum Zeitpunkt der Bestellung verfügbar sind. Daher sind alle Angaben zu Verfügbarkeit und Lieferzeiten ohne Gewähr und können sich jederzeit und ohne Ankündigung ändern.
www.handelgruen.ch benutzt Hyperlinks lediglich für den vereinfachten Zugang des Kunden zu anderen Webangeboten. PAKK® AG kann weder den Inhalt dieser Webangebote im Einzelnen kennen, noch die Haftung oder sonstige Verantwortung für die Inhalte dieser Webseiten übernehmen.

1.3. Preise

Die Preise verstehen sich rein netto in Schweizer Franken (CHF) und exklusive Mehrwertsteuer.
Allfällige Versandkosten werden, wo nicht anders vorgesehen, zusätzlich verrechnet und sind vom Kunden zu tragen. Versandkosten werden im Bestellprozess separat ausgewiesen.
Technische Änderungen, Irrtümer und Druckfehler bleiben vorbehalten, insbesondere kann die PAKK® AG Preisänderungen jederzeit und ohne Vorankündigungen vornehmen. In den Verkaufspreisen sind keine Beratungs- und Supportdienstleistungen inbegriffen.

1.4. Vertragsabschluss

Die Angebote auf dieser Webseite stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, bei www.handelgruen.ch Produkte und/oder Dienstleistungen zu bestellen. Mit der Bestellung über diese Webseite inklusive der Annahme dieser AGB gibt der Kunde ein rechtlich verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss ab. www.handelgruen.ch versendet daraufhin eine automatische „Bestellbestätigung“ per E-Mail, welche bestätigt, dass das Angebot des Kunden bei der PAKK® AG eingegangen ist. Getätigte Bestellungen sind für den Kunden verbindlich. Angaben zum Rückgabe- bzw. Rücktrittsrecht vgl. Punkt 1.7.
Der Vertrag kommt zustande, sobald PAKK AG eine Annahmeerklärung per E-Mail versendet, worin der Versand der bestellten Produkte oder Dienstleistungen bestätigt wird.
Neben der automatisierten Bestellung über die Webseite können individuelle Abnahmeverträge zwischen Kunde und PAKK® AG abgeschlossen werden.
Das Stornieren eines Auftrags ist möglich, wenn die Ware unser Lager noch nicht verlassen hat. Wir erlauben uns in diesem Fall, eine Bearbeitungsgebühr von CHF 5.- zu verrechnen.
Bestellungen werden erst nach vollständigem Zahlungseingang (Ausnahme: Lieferung gegen Rechnung) und sofern die Waren verfügbar sind, ausgeliefert. Ergibt sich nach Abschluss des Vertrages, dass die bestellten Waren nicht oder nicht vollständig geliefert werden können, ist die PAKK® AG berechtigt, vom gesamten Vertrag oder von einem Vertragsteil zurückzutreten. Sollte die Zahlung des Kunden bereits bei der PAKK® AG eingegangen sein, wird die Zahlung dem Kunden zurückerstattet. Ist noch keine Zahlung erfolgt, wird der Kunde von der Zahlungspflicht befreit. Die PAKK® AG ist im Falle einer Vertragsauflösung zu keiner Ersatzlieferung verpflichtet.
Unser Standardsortiment an Bechern enthält auf der unteren Becherinnenseite unseren Werbedruck. Bei entsprechender Meldung im Zuge der Auftragserteilung wird darauf verzichtet. Ein kundenindividueller Druck ist nach Absprache möglich.

1.5. Zahlungsmöglichkeiten und Eigentumsvorbehalt

Dem Kunden stehen die im Bestellvorgang angegebenen Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung.
Die PAKK® AG behält sich das Recht vor, Kunden ohne Angabe von Gründen von einzelnen Zahlungsmöglichkeiten auszuschliessen oder auf Vorauskasse zu bestehen.
Die PAKK® AG kann bei Zahlungsverzug des Kunden Verzugszinsen von 5% pro Jahr sowie eine Mahngebühr von maximal CHF 20.- pro Mahnung erheben. Ungerechtfertigte Skontoabzüge werden mit einer Bearbeitungsgebühr von CHF 10.- nachbelastet.
Die dem Kunden gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der PAKK® AG. PAKK® AG ist berechtigt, einen Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen.
Zahlungseingänge für neue Bestellungen können nach Information des Kunden mit ausstehenden Beträgen aus überfälligen offenen Posten verrechnet werden. Die PAKK® AG hat ausserdem das Recht, bereits gelieferte Ware im Falle eines Zahlungsverzugs oder Zahlungsverweigerung zurückzuholen.

1.6. Lieferung, Prüfpflicht, Mängelrüge

Die Lieferungen werden per Post oder Kurierdienst an die vom Kunden in der Bestellung angegebene Adresse versandt. Die Rechnungsstellung erfolgt per E-Mail oder auf dem Postweg. Mit dem Versand der Ware gehen Nutzen und Gefahr auf den Kunden über (Versendungskauf).
Lagerware wird bei Bestellungseingang werktags bis 15:45 Uhr bei normalem Geschäftsgang in der Regel am nächsten Arbeitstag schweizweit ausgeliefert. Sämtliche Angaben über Lieferzeiten gelten als unverbindliche Richtzeiten und sind vom jeweiligen Versanddienstleister abhängig. Sollte ein Artikel nicht an Lager sein, wird der Kunde darüber umgehend informiert.
Die PAKK® AG bestimmt, mit welchem Versanddienstleister die Ware geliefert wird. In der Regel entscheidet PAKK® AG sich für den kostengünstigsten Versanddienstleister. Sollten aufgrund dringender Sendungen oder spezieller Kundenwünsche Zusatzkosten entstehen, werden diese entsprechend an den Kunden weiterverrechnet.
Die Abholung in unserem Lager ist nach Absprache möglich. Wir erlauben uns in diesem Fall einen Kleinmengenzuschlag von CHF 10.- zu verrechnen. Wird die Ware nicht am angegebenen Datum abgeholt, verrechnen wir pro Tag, an dem die Ware bereitsteht, CHF 15.-.
Expresslieferungen werden wie folgt verrechnet:
Zustellung bis 10:30 Uhr CHF 30.- pro Paket
Zustellung bis 12:00 Uhr CHF 25.- pro Paket
Ist die Lieferung nicht zustellbar oder verweigert der Kunde die Annahme der Lieferung, kann PAKK® AG den Vertrag nach einer Rüge-Mitteilung per E-Mail an den Kunden und unter Ansetzung einer angemessenen Frist zur Behebung per sofort auflösen sowie die Kosten für Lieferung und Umtriebe in Rechnung stellen. Für Retouren unserer Versandpartner, die durch falsche oder unzureichende Beschriftung an der Empfängeradresse verursacht werden, werden die Lieferkosten und eine Bearbeitungsgebühr von CHF 10.- pro Verkaufseinheit (VE) in Rechnung gestellt.
Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Waren sofort nach Eingang der Lieferung zu prüfen und allfällige Mängel, für die PAKK® AG Gewähr leistet, unverzüglich schriftlich per Brief oder E-Mail an die Adresse der PAKK® (Impressum) zu melden. Danach können nur noch versteckte Mängel während der Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden. Bei Speditionslieferungen ist ein allfälliger Lieferschaden sofort beim Dienstleister zu reklamieren und auf dem Lieferschein zu vermerken.

1.7. Gewährleistung

Die PAKK® AG bemüht sich, Waren in einwandfreier Qualität zu liefern. Bei sofort gerügten Mängeln übernimmt die PAKK® AG während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von zwei Jahren seit dem Lieferdatum die Gewährleistung für Mängelfreiheit und Funktionsfähigkeit des vom Kunden erworbenen Gegenstandes. Es liegt im Ermessen von PAKK® AG die Gewährleistung durch kostenlose Reparatur, gleichwertigen Ersatz, durch Rückerstattung oder Minderung des Kaufpreises zu erbringen. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
Von der Gewährleistung werden die normale Abnützung sowie die Folgen unsachgemässer Behandlung oder Beschädigung durch den Kunden oder Drittpersonen nicht erfasst. Ebenso wird die Gewährleistung für Verbrauchs- und Verschleissteile (z.B. Batterien, Akkus, etc.) wegbedungen. Für Waren mit beschränkter Haltbarkeit, die von PAKK® AG gesondert angezeigt wird, gelten die Gewährleistungen nur während der Haltbarkeitsdauer.
Der Kunde hat die mangelhaften Waren originalverpackt, komplett mit allem Zubehör und zusammen mit einem von PAKK® AG ausgestellten Retourschein und einer ausführlichen Beschreibung der Mängel an die im Retourschein bezeichnete Rücksendeadresse zu schicken. 
Ergibt sich bei der Prüfung durch die PAKK® AG, dass die Waren keine feststellbaren Mängel aufweisen oder diese nicht unter die Garantie des Herstellers fallen, kann die PAKK® AG die Umtriebe, die Rücksendung und die allfällige Entsorgung dem Kunden in Rechnung stellen.

1.8. Freiwilliges Rückgaberecht

Dem Kunden wird während 30 Kalendertagen nach Erhalt der Ware ein Recht auf Rückgabe gewährt. Die Frist gilt als eingehalten, wenn der Kunde den schriftlichen Widerruf per E-Mail (handelgruen@pakk.ch) oder Brief (PAKK® AG, Bahnhofstrasse 21, 4203 Grellingen) innerhalb der Frist an die PAKK® AG abschickt. Das Rückgaberecht bedarf keiner Begründung.
Die Ausübung des Rückgaberechts führt zu einer Rückabwicklung des Vertrages. Der Kunde muss die Waren innert 10 Kalendertagen seit Widerruf originalverpackt, komplett mit allem Zubehör und zusammen mit dem von PAKK® AG ausgestellten Retourschein an die im Retourschein bezeichnete Rücksendeadresse zurücksenden. Rücksendungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Eine allenfalls bereits geleistete Zahlung wird innerhalb von 20 Kalendertagen an den Kunden zurückerstattet, nachdem die PAKK® AG die Ware zurückerhalten hat. Aktionsware und Artikel der Marke Ornamin werden im Falle einer Rücksendung nicht gutgeschrieben.
Vom Kunden durch das GzD zur Produktion genehmigte personalisierte Artikel sind vom Rückgaberecht ausgeschlossen.
Die PAKK® AG behält sich vor, für Beschädigungen, übermässige Abnutzung oder Wertverlust aufgrund unsachgemässen Umgangs eine angemessene Entschädigung zu verlangen und die Wertminderung vom bereits bezahlten Kaufpreis abzuziehen oder dem Kunden in Rechnung zu stellen.
In folgenden Fällen wird kein Rückgaberecht gewährt:
(i) Wenn der Vertrag ein Zufallselement hat, namentlich wenn der Preis Schwankungen unterliegt, auf die PAKK® AG keinen Einfluss hat.
(ii) Wenn der Vertrag eine bewegliche Sache zum Gegenstand hat, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet ist oder schnell verderben kann.
(iii) Wenn der Vertrag eine bewegliche Sache zum Gegenstand hat, die nach Vorgaben des Kunden angefertigt wird (personalisierte Waren) oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten ist.
(iv) Wenn der Vertrag eine Dienstleistung zum Gegenstand hat und der Vertrag vom Anbieter mit der vorgängigen ausdrücklichen Zustimmung des Kunden vollständig zu erfüllen ist, bevor die Rückgabefrist abgelaufen ist.
(v) Hygieneartikel, Lebensmittelverpackungen, Becher, Flaschen, Geschirr, Besteck, Servietten etc., deren Originalverpackung geöffnet worden ist. Geöffnete Unterverpackungen und deren Inhalt können aus hygienischen Gründen nicht weiterverwendet und müssen von uns entsorgt werden. Eine Gutschrift erfolgt daher nicht.
(vi) Abnahmeverträge über den Kauf und die Bereitstellung von Waren während einer bestimmten Mindestdauer.
(vii) Aktionsware und Artikel der Marke Ornamin werden im Falle einer Rücksendung nicht gutgeschrieben.
Für die administrative Rückabwicklung des Vertrags verrechnen wir eine pauschale Bearbeitungsgebühr von CHF 20.-. Retournierte Ware muss vollständig, in unversehrtem Zustand und ohne fremde Etiketten bei uns ankommen. Defekte, beklebte oder beschädigte Sendungen müssen intern neu verpackt und etikettiert werden. Dafür verrechnen wir zusätzlich CHF 10.- pro Verkaufseinheit (VE). Ware, die defekt oder unvollständig an der Rücksendungsadresse ankommt, kann nicht gutgeschrieben werden. Für Rückholaufträge durch PAKK® AG verrechnen wir pro Verkaufseinheit (VE) CHF 15.-.

1.9. Höhere Gewalt

Sollte eine Partei ihre Pflichten aus diesem Vertrag aufgrund eines Hindernisses, welches ausserhalb ihrer Kontrolle liegt und welches zur Zeit des Vertragsabschlusses weder vorhergesehen noch verhindert werden konnte, wie insbesondere Naturereignisse von besonderer Intensität (Erdbeben, Lawinen, Überschwemmungen, Erdrutsche usw.), kriegerische Ereignisse, Aufruhr, Sabotage, Streik, Embargos, Epidemien, Feuer, Leistungsstörungen bei Drittlieferanten, unvorhersehbare behördliche Restriktionen usw., nicht nachkommen können, so hat sie den Vertrag nicht verletzt.
Falls eine Partei der Auffassung ist, ein solches die Vertragserfüllung beeinträchtigendes Hindernis sei eingetreten, so ist sie zur sofortigen Benachrichtigung der anderen Partei verpflichtet.
Wenn ein solches die Vertragserfüllung beeinträchtigendes Hindernis länger als 3 Monate dauert, kann die jeweils andere Partei ohne Fristansetzung vom Vertrag zurücktreten.

1.10. Haftung

Die PAKK® AG schliesst jede Haftung, unabhängig von ihrem Rechtsgrund, sowie Schadenersatzansprüche gegen die PAKK® AG und allfällige Hilfspersonen und Erfüllungsgehilfen aus. Die PAKK® AG haftet insbesondere nicht für indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Daten- oder Reputationsverluste. Vorbehalten bleibt eine weitergehende zwingende gesetzliche Haftung bei Arglist. In allen Fällen ist die Haftung auf den Betrag der Bestellung limitiert.

1.11. Datenschutz

PAKK® AG darf die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag verarbeiten und nutzen sowie zu Marketingzwecken verwenden. Die zur Leistungserfüllung notwendigen Daten können auch an beauftragte Dienstleistungspartner (Logistikpartner) oder sonstige Dritten weitergegeben werden.
Die weiteren Datenschutzbestimmungen sind unter folgendem Link abrufbar: Datenschutz

1.12. Urheberrechte

Urheberrechte und andere Immaterialgüterrechte an Inhalten, Bildern, Fotos, Gestaltung und anderen Daten auf der Webseite gehören der PAKK® AG oder Rechtsinhabern, die mit PAKK® AG zusammenarbeiten. Für die Nutzung dieser Rechte durch Dritte ist die schriftliche Zustimmung der PAKK® AG erforderlich.

1.13. Rechtsnachfolge

Die Parteien verpflichten sich unter Schadenersatzfolge, die aus dem abgeschlossenen Vertrag resultierenden Rechte und Pflichten einem allfälligen Rechtsnachfolger zu überbinden mit der Pflicht zur Weiterüberbindung. Die PAKK® AG ist berechtigt, den Vertrag oder einzelne Rechte und Pflichten daraus ohne Zustimmung des Kunden auf Dritte zu übertragen.

1.14. Weitere Bestimmungen

Die PAKK® AG behält sich ausdrücklich vor, die vorliegenden AGB jederzeit zu ändern und ohne Ankündigung in Kraft zu setzen. Mit Abruf der Webseite und/oder Warenbestellung stimmt der Kunde den jeweils aktuellen AGB zu.
Ist oder wird eine Bestimmung des abgeschlossenen Vertrags inklusive integrierte AGB unwirksam, unrechtmässig oder undurchsetzbar, bleiben die übrigen Bestimmungen unverändert in Kraft. Die Parteien werden eine derartige Bestimmung durch eine Bestimmung ersetzen, welche die Berücksichtigung der Interessen beider Parteien gewährleistet und dem Sinn und Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Das Entsprechende gilt für unbeabsichtigte Lücken im Vertrag.
Im Falle von Streitigkeiten kommt ausschliesslich materielles Schweizer Recht unter Ausschluss von kollisionsrechtlichen Normen zur Anwendung. Das UN-Kaufrecht (CISG, Wiener Kaufrecht) wird explizit ausgeschlossen.
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Arlesheim, soweit das Gesetz keine zwingenden Gerichtsstände vorsieht.

1.15. Kontakt

Bei Fragen zu diesen AGB bitte melden bei:
PAKK® AG
Bahnhofstrasse 21
4203 Grellingen
T +41 61 425 90 30
F +41 61 425 90 31
handelgruen@pakk.ch

Besondere Geschäftsbedingungen bei personalisierten Artikeln / Abnahmeverträgen


2.1 Ausgangslage

Der Kunde beabsichtigt den Kauf einer grösseren Menge von Waren bei der PAKK AG. Diese Waren werden von der PAKK AG während einer bestimmten Zeitdauer gelagert und auf Abruf geliefert. Aus diesem Grund vereinbaren die Parteien was folgt:

2.2 Kaufgegenstand

Die PAKK® AG verkauft dem Kunden die vorstehend umschriebenen Waren. Artikelnummer, Warenumschreibung und Verkaufseinheiten sind vorstehend ebenfalls definiert.

Die bestellten Waren werden von PAKK® AG für die Dauer von 12 Monaten ab Bereitstellungstermin lieferbereit gehalten. Individuell bedruckte, d.h. sog. personalisierte Waren haben bei der ersten Bestellung gemäss Druckvorlage eine verzögerte Lieferzeit von bis zu 5 Monaten ab Druckfreigabe zur Folge, wodurch der Bereitstellungstermin für personalisierte Waren entsprechend verschoben wird. Für personalisierte Waren gelten weiter folgende Druckbestimmungen:
- Die Preise der individuell bedruckten Waren [ev. Spezifikation] verstehen sich inklusive bis zu vierfarbigem Druck bei Stellung verarbeitbarer Druckvorlagen durch den Kunden. Zwingend erforderlich ist ein vektorisiertes AI File oder ein vektorisiertes PDF. Gegen Aufpreis sind mehr als 4 Farben möglich.
- Farbangaben müssen in Pantone U (uncoatet) erfolgen.
- Bei der Erstbestellung fallen einmalig je nach Druckvorlage zusätzliche Plattenkosten (digitale Platten) in Höhe von bis zu CHF 200.- pro Farbe und Grösse an. Diese sind vom Kunden separat zu vergüten. Bei einer unveränderten Nachbestellung entfallen diese Vorkosten.
- Bei personalisierter Bedruckung ist es üblich, dass die Liefer- und Rechnungsmenge bis zu 10% weniger oder mehr als die Bestellmenge betragen kann. Diese Mengenabweichung gilt bei Auftragserteilung für personalisierte Ware als akzeptiert.
Die Waren werden auf Bestellung geliefert und danach fakturiert (ausser bei vereinbarter Vorkasse). Der Kunde verpflichtet sich, die Waren während der Dauer der Bereitstellung zu beziehen und nach Rechnungsstellung zu bezahlen. Nicht bezogene Waren werden spätestens nach 12 Monaten Bereitstellung in Rechnung gestellt. Allfällige über die vereinbarte Bereitstellungsdauer hinaus anfallende Logistikkosten werden nach Aufwand verrechnet. Es gilt insbesondere folgender separat zu vergütender Preis: 40 Rp. pro Palette und Tag.

2.3 Kaufpreis

Der Kaufpreis für die bestellten Waren und die Bereitstellung für 12 Monate wird am Ende des Vertrages genannt. Allfällige Versandkosten werden, wo nicht anders vorgesehen, zusätzlich verrechnet.

2.4 Nachbestellungen

Sollte die Menge an gekauften Waren gemäss Ziffer 2.2 für die Bereitstellungsdauer nicht ausreichen, so wird PAKK® AG den Kunden diesbezüglich informieren. Nachbestellungen sind separat und schriftlich oder per E-Mail vom Kunden auszulösen.

2.5 Nutzen und Gefahr

Mit dem Versand der Ware gehen Nutzen und Gefahr auf den Kunden über. Während der Bereitstellungsdauer sind die Waren durch die PAKK® AG versichert.

2.6 Zahlungsmodalitäten

Die bestellten Waren werden sofort nach (Teil-)Lieferung oder nach Ablauf der Bereitstellungsdauer in Rechnung gestellt. Die Rechnung ist innert 30 Tagen ab Erhalt zu begleichen. Der Kunde gerät mit der Fälligkeit des Preises ohne Mahnung in Verzug. Zahlungseingänge für neue Bestellungen können mit ausstehenden Beträgen aus fälligen offenen Posten verrechnet werden. PAKK® AG hat das Recht, weitere Teillieferungen von Waren zu verweigern, solange der Kunde mit Zahlungen und Verzugszinsen für frühere Lieferungen in Verzug ist.

2.7 Beginn, Dauer und Beendigung des Vertrags


2.7.1 Ordentliche Vertragsdauer
Der vorliegende Vertrag tritt mit Unterzeichnung aller Parteien per sofort in Kraft. Er hat eine feste Laufzeit bis zum Ende der Bereitstellungsdauer gemäss Ziffer 2.2. Nach Ablauf der festen Laufzeit kann der Vertrag im gegenseitigen Einvernehmen verlängert werden. Der Kaufgegenstand gemäss Ziff. 2 bzw. die Warenmengen sind, falls erforderlich, anzupassen.

2.7.2 Ausserordentliche Beendigung
Während der Vertragslaufzeit kann der Vertrag nur aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung gekündigt werden (ausserordentliche Kündigung). Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, sobald eines der folgenden Ereignisse eintritt:
a) die andere Partei kommt mit einer nach diesem Vertrag fälligen Zahlung in Verzug und holt diese Zahlung auch nicht innerhalb von 10 Werktagen nach, nachdem ihr deswegen schriftlich eine Mahnung mit Kündigungsandrohung zugegangen ist;
b) die andere Partei ist durch eigenen Antrag (bzw. durch den Antrag einer Person/Körperschaft, die die Kontrolle auf diese Partei ausübt) Gegenstand eines Verfahrens auf der Grundlage gesetzlicher Konkurs- oder Insolvenzvorschriften oder sonstigen Regelungen zum Schutze der Gläubigerrechte, oder ein Antrag auf Abwicklung oder Liquidation wird gestellt. Wird ein entsprechender Antrag von einer dritten Person gestellt so kann der Vertrag erst nach Ablauf einer 10-tägigen Frist gekündigt werden, sofern der Antrag bzw. das Verfahren nicht zurückgenommen, abgelehnt, aufgehoben oder eingestellt wird;
c) die andere Partei setzt ihre Lieferung oder Zahlungen teilweise oder vollständig wegen Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit aus oder kündigt dies an;
d) die andere Partei stellt den Geschäftsbetrieb ein;
e) Zwangsvollstreckungsverfahren gegen das gesamte Vermögen der anderen Partei oder eines wesentlichen Teils dieses Vermögens wurden eingeleitet.
Die vertragstreue Partei wird nach billigem Ermessen die infolge der Kündigung dieses Vertrages ihr gegebenenfalls noch geschuldeten Beträge (Kündigungsbetrag) ermitteln. Der Kündigungsbetrag ist derjenige (positive oder negative) Betrag, der dem Wert dieses Vertrages für die vertragstreue Partei entspricht.

2.8 Schlussbestimmungen

2.8.1 Vertragsänderungen Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages, inklusive die Wegbedingung dieses Schriftformerfordernisses, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Form.

2.8.2 Vertragsbestandteile Folgende Dokumente sind integrale Bestandteile dieses Vertrages in nachstehender Rangordnung:
 • vorliegender Abnahmevertrag
 • aktuelle Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der PAKK® AG (abrufbar unter: www.handelgruen.ch).

2.8.3 Vertragsexemplare Dieser Vertrag wird in zwei Exemplaren ausgefertigt, von denen jede Vertragspartei ein Exemplar erhält.

Letzte Aktualisierung 24.10.2022


Für Lieferanten und Handelspartner o.ä. gilt weiter:


Geheimhaltungsvereinbarung

Ausgangslage

Die PAKK® bezweckt Handel und Produktion von Verpackungen, Einwegmaterial und Lebensmitteln, sowie Vertrieb, Lagerung und Spedition solcher Waren. Die Lieferantin produziert Lebensmittelverpackungen in einem bestimmten Land und bedruckt diese nach Wunsch der Besteller. PAKK® beabsichtigt, bei der Lieferantin Lebensmittelverpackungen zu bestellen und individuell nach Vorgaben ihrer Kunden bedrucken zu lassen. Die Parteien sind sich einig, dass Kundenbetreuung, Vertrieb, Lagerung und Spedition für diese Kunden ausschliesslich durch PAKK® wahrgenommen werden. In diesem Zusammenhang werden vertrauliche Informationen ausgetauscht, die nur nach Vorgabe dieser Geheimhaltungsvereinbarung verwendet werden dürfen. Als Rahmenvertrag, der auf alle nachfolgenden Geschäfte/Bestellungen dieser Zusammenarbeit anwendbar ist, vereinbaren die Parteien eine Geheimhaltungsvereinbarung, die Folgendes enthält:

1. Definitionen

1.1 "Vertrauliche Informationen" beinhaltet die Tatsache und den Umstand der Evaluation sowie sämtliche Informationen, inklusive Kundenkontakte, Kundenwünsche, Bestellmengen von Kunden, Dokumente, Daten, Finanzen, Unterlagen oder Know-how, die nicht allgemein zugänglich oder öffentlich bekannt sind und die eine Partei der anderen Partei im Rahmen der Zusammenarbeit in mündlicher, schriftlicher oder elektronischer Form zukommen lässt oder sonst wie zugänglich macht, sowie sämtliche Rechte, einschliesslich Immaterialgüterrechte, an diesen Informationen. Für die beim nachstehenden Vertrag kursiv verwendeten Begriffe gilt die oben umschriebene Definition.

2. Geheimhaltungs- und Nichtverwendungspflichten

2.1 Jede Partei ist verpflichtet, sämtliche vertraulichen Informationen der anderen Partei, die ihr im Rahmen der Zusammenarbeit zugänglich gemacht werden oder von denen sie anderweitig Kenntnis erhält, absolut vertraulich zu behandeln. Alle vertraulichen Informationen verbleiben im ausschliesslichen Eigentum der offenlegenden Partei. Mit Ausnahme der Nutzung der vertraulichen Informationen im Rahmen der Zusammenarbeit wird der empfangenden Partei durch die Offenlegung von vertraulichen Informationen keinerlei Rechte zur andersartigen Nutzung, Lizenzierung oder anderweitig eingeräumt.

2.2 Jede Partei ist verpflichtet, vertrauliche Informationen nur solchen Vertretern, Beratern oder Mitarbeitern zugänglich zu machen, die unmittelbar mit der Erfüllung von vertraglichen Pflichten zwischen den Parteien betraut sind. Die Parteien verpflichten sich dabei, die Pflichten gemäss diesem Vertrag auf sämtliche einbezogenen Vertreter, Berater oder Mitarbeiter zu überbinden.

2.3 Jede Partei ist verpflichtet, von den vertraulichen Informationen der anderen Partei keine Kopien oder Vervielfältigungen (weder als Hardcopy noch in elektronischer Form) herzustellen, es sei denn, dies sei im Rahmen der Erfüllung von vertraglichen Pflichten notwendig. Alle so hergestellten Kopien von vertraulichen Informationen der anderen Partei sowie alle, von der empfangenden Partei im Rahmen der Zusammenarbeit hergestellten Zusammenfassungen, Dokumente und Daten, die auf vertraulichen Informationen der anderen Partei basieren oder solche (auch auszugsweise) beinhalten, gelten ebenfalls als vertrauliche Informationen im Sinne dieses Vertrages.

2.4 Jede Partei ist verpflichtet, sämtliche vertraulichen Informationen der anderen Partei ausschliesslich zum Zwecke und im Rahmen der Zusammenarbeit gemäss der eingangs umschriebenen "Ausgangslage" und zu keinem anderen Zweck im eigenen Interesse oder dem Interesse eines Dritten zu verwenden.

2.5 Die Lieferantin verpflichtet sich, weder aktiv noch passiv in Kontakt mit Kunden der PAKK® zu treten, sofern die PAKK® einem direkten Kundenkontakt nicht schriftlich zugestimmt hat. Diese Verpflichtung gilt auch für alle über eine Mehrheitsbeteiligung verbundenen sowie abhängigen Unternehmen der Lieferantin.

2.6 Die Verpflichtung zur Geheimhaltung entfällt, sobald eine Partei nachweist, dass die vertraulichen Informationen der anderen Partei zum Zeitpunkt der Mitteilung bereits öffentlich bekannt oder der Öffentlichkeit zugänglich waren oder später ohne ihr Verschulden öffentlich bekannt wurden. Hat die Offenlegung vertraulicher Informationen aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschrift oder behördlicher Anordnung zu erfolgen, orientiert die zur Offenlegung verpflichtete Partei die andere Partei vorgängig zur Offenlegung, es sei denn, dies widerspreche der gesetzlichen Vorschrift oder der behördlichen Anordnung.

3. Weitere Bestimmungen

3.1 Die Parteien anerkennen, dass jede Verletzung der Geheimhaltungs- und Nichtverwendungsverpflichtungen unter diesem Vertrag der anderen Partei erheblichen Schaden zufügen kann und zur vollen Schadenersatzpflicht der verletzenden Partei, einschliesslich Ersatz von Gerichts- und Anwaltskosten, gegenüber der verletzten Partei führt.

 3.2 Für jeden einzelnen Verstoss gegen die Geheimhaltungs- und Nichtverwendungsverpflichtungen durch eine Partei schuldet die verletzende Partei der anderen eine Konventionalstrafe von CHF 50'000. Die Bezahlung der Konventionalstrafe im Einzelfall entbindet nicht von der weiteren Einhaltung der Pflichten unter diesem Vertrag. Die Geltendmachung weitergehenden Schadens bleibt in jedem Fall vorbehalten. Die Parteien haften auch für allfällige Verstösse gegen diese Vereinbarung durch einbezogene Vertreter, Berater oder Mitarbeiter gemäss Ziffer 2.2. Die Geltendmachung weitergehenden Schadens bleibt in jedem Fall vorbehalten, insbesondere auch entgangene Gewinne infolge Abwerbung von Kunden während der Geltungsdauer der Geheimhaltungs- und Nichtverwendungsverpflichtungen.

3.3 Keine Partei unterliegt aufgrund dieses Vertrags irgendeiner Verpflichtung zum Abschluss eines Liefervertrags. Jede Offenlegung von vertraulichen Informationen im Rahmen von zukünftigen Lieferverträgen unterliegt dieser Geheimhaltungsvereinbarung.

4. Vertragsbeendigung

4.1 Dieser Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft und kann von jeder Partei mit einer Frist von 3 Monaten jeweils auf Monatsende gekündigt werden. 4.2 Ungeachtet der Beendigung dieses Vertrags fallen sämtliche bis zum Kündigungszeitpunkt bereits offenbarten vertraulichen Informationen unter die Geheimhaltungs- und Nichtverwendungsverpflichtungen einer jeden Partei. Die Geheimhaltungs- und Nichtverwendungsverpflichtungen sind für eine Dauer von 3 Jahren ab Beendigung dieses Vertrags vollumfänglich wirksam.

4.2 Ungeachtet der Beendigung dieses Vertrags fallen sämtliche bis zum Kündigungszeitpunkt bereits offenbarten vertraulichen Informationen unter die Geheimhaltungs- und Nichtverwendungsverpflichtungen einer jeden Partei. Die Geheimhaltungs- und Nichtverwendungsverpflichtungen sind für eine Dauer von 3 Jahren ab Beendigung dieses Vertrags vollumfänglich wirksam.

4.3 Jede Partei verpflichtet sich, die vertraulichen Informationen der anderen Partei sowie alle Kopien oder Vervielfältigungen davon unmittelbar nach Beendigung dieses Vertrags je nach Instruktion an die andere Partei zu retournieren oder zu vernichten.

5. Schlussbestimmungen

5.1 Dieser Vertrag kann nur schriftlich geändert oder aufgehoben werden. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

5.2 Sollte sich eine Klausel dieses Vertrages aus irgendwelchen Gründen als ungültig erweisen, so sind die restlichen Bestimmungen dieses Vertrages davon nicht betroffen. Die Parteien bemühen sich in diesem Fall, die ungültige Klausel durch eine dem ursprünglichen Willen möglichst nahekommende Ergänzung zu ersetzen. Das Entsprechende gilt für unbeabsichtigte Lücken im Vertrag.

5.3 Dieser Vertrag unterliegt dem materiellen schweizerischen Recht, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980.

5.4 Für allfällige sich aus dieser Vereinbarung ergebende Streitigkeiten ist ausschliesslich das ordentliche Gericht in Arlesheim zuständig.

Letzte Aktualisierung 18.01.2023



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